Thema: Bürgersolarkraftwerk Finsing

Solardach auf der Grund- und Teilhauptschule Finsing

 

Was ist nun eine Bürgerbeteiligungsanlage? Wie würde so eine Anlage auschauen Projektstatus
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Gibt es Risiken?    
Die Dienstleister    
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Aufruf im Gemeindeblatt

Initiative für ein Bürgersolarkraftwerk auf der Finsinger Schule

Initiatoren

Terminankündigung:

Am Dienstag, 12. Nov. 2002 findet im Rathaus in Neufinsing um 19.30 Uhr eine Informationsveranstaltung statt:

Thema

"Strom aus Sonne – Bürgerkraftwerke und private Photovoltaikanlagen"


Weiter Quellen:

Themenübersicht
Gemeinde Finsing
Aufruf im Gemeindeblatt
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Projektstand

 

 

 
  1. Allgemeines zum Konzept
  2.  

    Stromerzeugung direkt aus dem Sonnenlicht ist eine der umweltfreundlichsten Arten der Energiegewinnung. Mit dem seit 1999 bestehenden 100.000 Dächer-Programm ist es möglich, diese auch wirtschaftlich umzusetzen.

     

    Auf den Dächern der Finsinger Schule eignen sich zwei Flächen von etwa 170 und 200 Quadratmetern für die Errichtung von Photovoltaikanlagen mit einer Spitzenleistung von jeweils etwa 20 kWp.

     

    Die "Agenda 21 in Finsing", "Energiewende Kreis Erding e.V." und die Gemeinde Finsing wollen Finsinger Bürger als Investoren für die Beteiligung an einer ersten Anlage gewinnen. Die Gemeinde stellt das Dach zur Verfügung. Die Errichtung eines schuleigenen Anteils an der Anlage von etwa 2 kWp durch die Gemeinde ist vorgesehen.

     

  3. Aufwand, Ertrag und Wirtschaftlichkeit
    1. Investition
    2. Die Interessenten können sich voraussichtlich in folgendem Umfang beteiligen:

      Dieser Betrag kann mit einem zinsverbilligten Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (100.000 Dächer-Solarstrom-Programm) finanziert werden. Der Kredit mit einem Nominalzins von z.Zt. 1,9 % wird innerhalb von 10 Jahren getilgt, wobei die ersten beiden Jahre tilgungsfrei sind, also nur Zinsen anfallen. Der Kredit wird über die Hausbank des Anlegers abgewickelt.

       

    3. Ertrag
    4. Für den mit seinem Anlagenanteil gewonnenen und ins Netz eingespeisten Strom erhält der Investor eine durch das "Erneuerbare-Energien-Gesetz" (EEG) festgelegte Vergütung von 0,481 €/kWh (bei Inbetriebnahme ab 01.01.2003 nur noch 0,457 €/kWh) für 20 Jahre, beginnend ab dem 1. Jan. des Jahres, das auf die Inbetriebnahme folgt. Geht die Anlage also noch vor Jahresende in Betrieb, beginnt die Vergütungsfrist mit 0,481 €/kWh am 1. Jan. 2003. Geht sie erst im nächsten Jahr ans Netz, gibt es ab 1. Jan. 2004 für 20 Jahre und zusätzlich für das angebrochene Jahr 2003 0,457 €/kWh. Die niedrigere Vergütung wird also durch die längere Frist nahezu ausgeglichen.

       

    5. Wirtschaftlichkeit
    6.  

      Je nach Höhe der Beteiligung wird eine Eigenkapitalrendite von 3 bis 5 Prozent erreicht.

       

      Zu Beginn ist kein Eigenkapitaleinsatz erforderlich, da die Investition komplett über den 100.000 Dächer-Kredit finanziert wird. Da dieser jedoch innerhalb 10 Jahren getilgt wird und die Zahlungen für Zins und Tilgung in dieser Zeit die Erlöse aus der Einspeisung übersteigen, muss in dieser Phase Eigenkapital eingebracht werden. Ab dem elften Jahr ist die Anlage abbezahlt. Die in den weiteren zehn Jahren fließenden Einnahmen durch Stromeinspeisung übersteigen dann das eingesetzte Kapital deutlich, so dass bei einer Investition von etwa 11.000 € am Ende ein Ergebnis von etwa 2.800 € erwirtschaftet wird.

       

      Für den einzelnen Investor kann sich die Rendite durch individuelle steuerliche Gegebenheiten noch verbessern.

       

  4. Abwicklung und Realisierung
  5.  

    Nachdem festgelegt ist, wie groß die Anlage insgesamt werden soll, bemühen sich die Initiatoren, eine ausreichende Anzahl Interessenten zu finden, die bereit sind, sich im Umfang einer der möglichen Teilanlagengrößen (siehe oben) zu beteiligen. Sobald dies erfolgt ist, wird ein Dienstleister beauftragt, Planung, Bau, Versicherung und Betrieb auszuführen.

     

    Der Dienstleister schließt mit den Investoren Betreiberverträge und erhält für Wartung, Versicherung, Betrieb und Verwaltung der Anlage eine vertraglich festgelegte Vergütung, die in obiger Wirtschaftlichkeitsbetrachtung bereits berücksichtigt ist. Auch der Kontakt zum Energieversorger ist in seiner Zuständigkeit.

    Der Investor gibt zunächst eine unverbindliche Absichtserklärung ab, sich an dem Bürgerkraftwerk zu beteiligen. Erst wenn sich genügend Interessenten gefunden haben, kommt ein bindender Vertrag zustande. Der Investor kümmert sich selbst mit seiner Hausbank um die Finanzierung des Anteils.

    Die Initiatoren sind sozusagen das Bindeglied vor Ort zwischen Investoren und Betreiber.

    Sie erarbeiten das Konzept, informieren die Interessenten und präsentieren das Projekt in der Öffentlichkeit.

     

    Wenn Sie Interesse an einer Beteiligung haben oder auch nur allgemeine Informationen zu den Themen Bürgersolarkraftwerk, Solarenergie oder Photovoltaik wünschen, stehen wir Ihnen zur Verfügung

    Agenda 21 in Finsing Martin Huber

    Tel. 08121/8928

    Josef Eichinger

    Tel. 08121/973639

    josef.eichinger@t-online.de

     

    www.freizeit-in-finsing.de/agenda21

    Energiewende Kreis Erding

    Roland Fellermeier

    c/o Rathaus Apotheke Neufinsing

    Tel. 08121/7725360

    Fax 08121/71373

    fellermeier-neufinsing@t-online.de

    Terminankündigung:

    Am Dienstag, 12. Nov. 2002 findet im Rathaus in Neufinsing um 19.30 Uhr eine Informationsveranstaltung zum Thema

    "Strom aus Sonne – Bürgerkraftwerke und private Photovoltaikanlagen"

    statt.

 
 

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©Eichinger Josef M.
17.10.2002 / Neufinsing